AMB & Widerrufs­belehrung

Die folgenden Allgemeinen Mandatsbedatsbedingungen (AMB) enthalten auch die Widerrufsbelehrung für Verbraucher (Siehe Ziffer II/3).

I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Mandatsbedingungen dienen dem Zweck ein vertrauensvolles Verhältnis zu fördern, indem sie bestimmte Fragen der Mandatsbeziehung im Vorfeld bereits regeln und klarstellen. Sie bilden die Grundlage für das Mandatsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Mannl und dem Mandanten bzw. der Mandantin (nachfolgend „Mandant“) und sind Bestandteil des Mandatsvertrages. Die Mandatsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Mannl und dem Mandanten unter Einschluss nachfolgender Aufträge, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. Sie gelten in der Fassung, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Mandatserteilung aktuell ist. Soweit der Mandant Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, sind die Vertragsparteien einig, dass diese im Hinblick auf die Besonderheiten des Mandatsverhältnisses keine Anwendung finden.

II. Mandatsverhältnis
1. Zustandekommen
Der Vertrag, das Mandatsverhältnis kommt erst mit Annahme durch die Rechtsanwaltskanzlei Mannl zustande. Weder das unaufgeforderte Zusenden von Unterlagen, bzw. Emails noch das Hinterlassen einer Nachricht auf einem Anrufbeantworter bzw. einer anderen Mailbox begründen ein Mandatsverhältnis ohne ausdrückliche Bestätigung durch die Rechtsanwaltskanzlei Mannl. Bei einer Anfrage auf Mandatsübernahme über die Plattform Dritter gelten die dortigen Vertragsbedingungen vorrangig vor den hier zusammen gefassten Bedingungen.

2. Umfang
Das Mandatsverhältnis bezieht sich auf den konkret vom Mandanten bezeichneten Sachverhalt. Die Rechtsanwaltskanzlei Mannl ist nicht verpflichtet, Ermittlungen zum Sachverhalt durchzuführen. Die rechtliche Bewertung und Bearbeitung bezieht sich auf den vom Mandanten mitgeteilten Sachverhalt. Die Rechtsanwaltskanzlei Mannl erbringen ihre Dienstleistungen grundsätzlich nur auf Grundlage des zurzeit des Mandats in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts. Die Leistungen beziehen sich auf den Zeitpunkt, der für die Prüfung des relevanten Problems maßgeblich ist, eine fortlaufende Pflege, Beobachtung und Anpassung an neue Bedingungen rechtlicher oder tatsächlicher Art wird nicht geschuldet, soweit die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben. Bezüge zum ausländischen Recht und Steuerrechtliche Aspekte sind nicht Gegenstand des Mandatsvertrages, es sei denn dies wird ebenfalls ausdrücklich vereinbart.

3. Widerruf für Verbraucher
Für Mandanten, welche als natürliche Person Rechtsgeschäfte zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt für Verträge, welche unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, folgendes Widerrufsrecht: Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Rechtsanwaltskanzlei Mannl gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten der Rechtsanwälte gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Rechtsanwalt Mannl
Lange Straße 31, 73033 Göppingen
Tel: 07161-700 93, E-Mail: info@rechtsanwalt-mannl.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei Mannl die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Mandant insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Mandant die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mandanten mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Rechtsanwaltskanzlei Mannl mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten vollständig erfüllt ist, bevor der Mandant sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

4. Unterrichtung des Mandanten
Die Rechtsanwaltskanzlei Mannl unterrichten den Mandanten über den wesentlichen Fortgang des Mandats, soweit nicht allein eine Beratungsleistung Gegenstand des Mandates ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann die Unterrichtung durch Post, Fax, Telefon, Email oder das Bereithalten auf einer anderen Kommunikationsplattform erfolgen. Die Korrespondenzsprache ist deutsch. Soll wunschgemäß die Kommunikation auf mehreren Wegen oder in anderen Sprachen erfolgen, so sind die anfallenden Mehrkosten vom Mandanten zu übernehmen. Soweit keine Einzelvereinbarung getroffen wurde, gelten hierfür die Kostenziffern für Auslagen entsprechend dem RVG (VV7000 ff.).

5. Haftung
Die Rechtsanwaltskanzlei Mannl haften für Pflichtverletzungen bei einfacher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz bis zur Höhe von EUR 1.000.000,00 pro Schadensfall nach Maßgabe der Versicherungspflicht für Rechtsanwälte (§ 51a BRAO), wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Bei sonstiger schuldhafter Pflichtverletzung haften die Rechtsanwälte unbeschränkt. Abweichend von Satz 1 haftet Rechtsanwaltskanzlei Mannl bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten unbeschränkt. Auf schriftliches Verlangen des Mandanten kann auf dessen Kosten eine Versicherung für den Einzelfall in der vom Mandanten gewünschten Höhe abgeschlossen werden und bis zur Höhe der zu erlangenden Deckung die vorstehenden Haftungsbegrenzungen aufgehoben werden.

6. Beendigung
Das Mandatsverhältnis endet durch Erledigung des Auftrags oder durch Kündigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt das Mandatsverhältnis jederzeit zu kündigen. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Kündigung ohne wichtigen Grund zur Vergütung der Rechtsanwaltskanzlei Mannl verpflichtet bleibt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt die Verpflichtung zur gesetzlich geschuldeten Vergütung bestehen. Die Rechtsanwaltskanzlei Mannl dürfen Mandate nicht zur Unzeit kündigen, d.h. dem Mandant darf durch die Kündigung in zeitlicher Hinsicht kein Schaden entstehen, soweit der Mandant die Kündigung nicht selbst verursacht hat und eine Fortführung unzumutbar ist oder eine angemessene Vergütung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften abgelehnt wird. Besteht aufgrund prozessrechtlicher Regeln eine Verpflichtung der Rechtsanwaltskanzlei Mannl auch nach Mandatsende, so wird die Rechtsanwaltskanzlei Mannl im Rahmen des vermuteten Interesses des ehemaligen Mandanten weiter tätig. Dies betrifft insbesondere die Reglungen zum Anwaltsprozess, bei dem der Mandant unverzüglich nach Kündigung des Mandates die Übernahme des Mandates durch einen anderen Prozessbevollmächtigten anzeigen wird. Die anfallende Vergütung für notwendige Prozesshandlungen nach Mandatsende schuldet der Mandant nach den gesetzlichen Vergütungsregeln unabhängig von der Vergütung im Rahmen des Mandates.

III. Vergütung
1. Anspruch
Der Rechtsanwaltskanzlei Mannl steht für ihre Leistungen, die auch in Form einer (ggf. telefonischen) Beratung erfolgen können, eine Vergütung zu, die ausschließlich vom Mandanten geschuldet ist, sofern kein Berechtigungsschein nach BerhG oder ein PKH-Beschluss vorliegt. Der Mandant ist zur Mitwirkung bei der Aufklärung zur Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Staatskasse verpflichtet. Dabei hat er seine finanziellen Verhältnisse auf Anfrage offen zu legen und zu belegen. Verzichtet der Mandant auf eine Offenlegung oder verweigert er eine Mitwirkung bei der Glaubhaftmachung der Verhältnisse, besteht ihm gegenüber der volle Vergütungsanspruch unabhängig von einer möglichen Erstattung im Rahmen der Beratungshilfe oder PKH. Von dieser Vergütungspflicht entbindet den Mandanten weder ein bestehender Kostenerstattungsanspruch noch ein Rechtsschutzversicherungsvertrag. Der Vergütungsanspruch entsteht für jedes erteilte Mandatsverhältnis gesondert.

2. Grundlage der Vergütung
Die Vergütung für die Tätigkeiten der Rechtsanwaltskanzlei Mannl richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung besteht. Die Rechtsanwaltskanzlei Mannl sind berechtigt, bei Erteilung des Mandats einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung und Auslagen zu verlangen und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von der Zahlung des Vorschusses abhängig zu machen. Die Rechtsanwaltskanzlei Mannl sind bei Mandatserteilung grundsätzlich nicht verpflichtet über die eventuell entstehenden Kosten nach RVG unaufgefordert Auskunft zu erteilen, es sei denn der Mandant wünscht dies ausdrücklich. Der Mandant wird darüber informiert, dass sich die Höhe der Vergütung grundsätzlich nach dem Gegenstandswert bemisst. Bei Rahmengebühren besteht zumindest ein Anspruch auf Vergütung der Mittelgebühr, soweit keine anderweitige Reglung getroffen wurde.

3. Beratungen
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Beratungen und insbesondere telefonische Beratungen entsprechend den Vergütungsreglungen des RVG ein Vergütungsanspruch besteht, über welchen eine Rechnung gestellt wird. Auf die Möglichkeit einer eine Gebührenvereinbarung entsprechend der gesetzlich erforderlichen Form wird hingewiesen.

4. Rechtsschutzversicherung
Die Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung ist von der Rechtsanwaltskanzlei Mannl im Rahmen des Mandatsverhältnisses nicht geschuldet und wird von diesem grundsätzlich nicht geführt. Es wird darauf hingewiesen, dass durch eine Anfrage bei der jeweiligen Versicherung mit dem Ziel der Kostenübernahme für ein Mandatsverhältnis, welche die Rechtsanwaltskanzlei Mannl im Auftrag des Mandanten ausführen, Kosten auslösen können, insbesondere wenn die Kostenübernahme durch die Versicherung abgelehnt wird.

5. Aufrechnung mit Gegenforderungen
Der Mandant kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf derselben Angelegenheit beruht. Die dem Mandanten aus dem Mandatsverhältnis zustehenden Rechte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rechtsanwaltskanzlei Mannl nicht übertragbar. Fällige Ansprüche der Rechtsanwaltskanzlei Mannl, einschließlich der Ansprüche auf angemessene Vorschusszahlungen, können mit bei der Rechtsanwaltskanzlei Mannl eingehenden Zahlungen Dritter verrechnet werden.

6. Abtretung von Erstattungsansprüchen
Der Mandant tritt der Rechtsanwaltskanzlei Mannl alle entstehenden Erstattungsansprüche aus dem Mandatsverhältnis gegen Gegner, die Staatskasse oder Rechtsschutzversicherungen in Höhe der geschuldeten Vergütung sicherungshalber ab, die Rechtsanwälte nehmen die Abtretung an. Der Mandant ermächtigt die Rechtsanwaltskanzlei Mannl, den bzw. die Erstattungspflichtigen über die Abtretung im Namen des Mandanten zu informieren. Die Rechtsanwälte verpflichten sich, den Erstattungsanspruch nicht einzuziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, d.h. fällige Zahlungen nicht verweigert oder in Verzug gerät, bzw. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt.

7. Abgeltung des Vergütungsanspruchs
Die Vergütung bezieht sich jeweils auf das konkrete Mandatsverhältnis.

IV. Datenschutz und Verschwiegenheit
Die Rechtsanwaltskanzlei Mannl und ihre Mitarbeiter sind über die Beendigung des Mandatsverhältnisses hinaus verpflichtet, Stillschweigen über alle Informationen des Mandanten aus dem Vertragsverhältnisses zu bewahren, sofern nicht ein berechtigtes Interesse der Rechtsanwaltskanzlei Mannl vorliegt. Dieses berechtigte Interesse ist ausdrücklich dann gegeben, wenn Zahlungsansprüche gegenüber dem Mandanten geltend gemacht oder Ansprüche des Mandanten gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei Mannl abgewehrt werden müssen. Die personenbezogenen Daten des Mandanten werden zur Erfüllung des Mandatsverhältnisses gespeichert. Sofern Dritte (EDV-Berater, Steuerberater) von personenbezogenen Daten des Mandanten in Erfüllung ihrer Aufgabe für die Rechtsanwaltskanzlei Mannl Kenntnis erlangen, werden diese durch die Rechtsanwaltskanzlei Mannl gesondert zur Verschwiegenheit verpflichtet, der Mandant erklärt hierzu sein Einverständnis. Soweit der Mandant seine Einwilligung zur Information per Email erklärt, ist er darüber informiert, dass nur bei Verschlüsselung der elektronisch übermittelten Korrespondenz die Vertraulichkeit gewahrt werden kann. Auf ausdrücklichen Wunsch erfolgt die E-Mail-Korrespondenz verschlüsselt.

V. Verwendung der beruflichen Äußerungen der Kanzlei
Alle beruflichen Äußerungen, insbesondere Gutachten, Textvorlagen und Schriftsätze dürfen nur in vorgesehenen Form und Umfang verwendet werden. Insbesondere bleiben die Urheberrechte vorbehalten. Eine Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwertung außerhalb der mandatsgemäßen Verwendung darf nicht ohne die Zustimmung durch die Rechtsanwaltskanzlei Mannl erfolgen. Werden dem Mandanten Verwendungen durch Dritte bekannt, die er nicht zu verantworten hat, so verpflichtet sich der Mandant zur Unterstützung bei der Wahrung der Interessen der Rechtsanwaltskanzlei Mannl, insbesondere der unverzüglichen Mitteilung an diese.

VI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, gilt als Gerichtsstand der Kanzleisitz als vereinbart, ebenso wie als Erfüllungsort. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung höherrangigen europäischen Rechtes.

VII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.