Wichtige Fristen

Sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, was dann der Fall ist, wenn der Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt, gilt eine Dreiwochenfrist für die Einreichung der Klage. Diese Frist wird ab Zugang der Kündigung berechnet.

Weiter zu beachten sind die sogenannten Verfallsfristen, hierbei handelt es sich um Fristen, die entweder im Arbeitsvertrag enthalten sind oder sie sich aus Tarifverträgen ergeben und diese regeln, innerhalb welcher Frist ein Anspruch des Arbeitnehmers, beispielsweise auf Zahlung restlichen Lohns, Urlaubsabgeltung etc., geltend gemacht werden muss. Erfolgt die Geltendmachung nicht innerhalb der vorgenannten Frist, kann der Anspruch nicht weiter verfolgt werden.